Die Weihnachtsbeleuchtung ist ein stimmungsvoller Brauch. Aber wussten Sie schon, dass das Bundesgericht Zeitlimiten gesetzt hat? Weihnachtsbeleuchtungen müssen von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Mit dem Entscheid berücksichtigt das Bundesgericht, dass Lichtimmissionen Auswirkungen auf Tiere und Menschen haben. Wer seine Weihnachtsbeleuchtung noch etwas umweltverträglicher gestalten möchte, kann sich an den folgenden 7 Tipps orientieren: